Jugendstrafvollzug in freien Formen
Jugendkriminalität ist ein Problem, das die Öffentlichkeit immer stärker bewegt. Es müssen neue Wege gefunden werden, Jugendkriminalität konsequent zu bekämpfen. Seit 1953 bietet § 91 Abs. 3 JGG (Jugendstrafvollzug in freien Formen) einen Weg für einen innovativen Jugendstrafvollzug. Diesen Weg ist erstmals das Justizministerium Baden-Württemberg unter Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll gegangen. Seit 2003 gibt es dank der Unterstützung der Landesstiftung Baden-Württemberg 2 solcher Einrichtungen in Deutschland: das Projekt Chance in Creglingen und das Seehaus Leonberg. Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 23 Jahren, die bereit sind an sich zu arbeiten, können sich vom Jugendstrafvollzug aus für das Projekt bewerben. Nach Zustimmung des Anstaltsleiters verbringen sie ihre gesamte Haftzeit im Projekt. Dort erwartet sie ein durchstrukturierter und harter Arbeitsalltag. Um 5:45 Uhr beginnt der Tagesablauf mit Frühsport. Bis 22:00 Uhr sind die Jugendlichen in ein konsequent durchgeplantes Erziehungsprogramm eingebunden. Hausputz, Schule, Arbeit, Berufsvorbereitung, Sport, gemeinnützige Arbeit, Täter-Opfer-Ausgleich, soziales Training und die Vermittlung christlicher Werte und Normen sind fester Bestandteil des Konzepts. Sie dienen dazu, dass die Jugendlichen lernen, Verantwortung zu übernehmen und sich als gesetzestreue Bürger in die Gesellschaft wiedereingliedern können.
Mit dem neuen Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetz wurde die Möglichkeit eröffnet, Jugendstrafvollzug in freien Formen durchzuführen: „Jugendliche Straftäter sollen außerhalb von Justizvollzugsanstalten einen strukturierten Alltag mit klaren Regeln und in gegenseitigem Respekt erfahren. Das wird für viele der Gefangenen wahrlich kein Zuckerschlecken werden. Aber diese Erziehungsstätten bieten eine Chance auf ein Leben ohne Straftaten. Schon das lohnt die Anstrengung. Wir wollen zudem kriminelle Karrieren von Jugendlichen möglichst frühzeitig unterbrechen. Das schafft unmittelbar Sicherheit für die Bürger in Sachsen.“
Als Träger hat das Sächsisches Staatsministerium der Justiz Prisma e.V: gewählt.
Das Projekt in Stichworten:
Kriminalprävention
Um konsequenten Opferschutz zu gewährleisten und neue Straftaten zu verhindern, muss alles getan werden, damit Jugendliche zur Verantwortung gezogen werden und auf ein selbstständiges Leben in Freiheit vorbereitet werden. Abseits von negativen Einflüssen durch andere Straftäter im Gefängnis werden die Jugendlichen darauf vorbereitet, ihren Teil für die Gesellschaft beizutragen und sich positiv darin einzubringen.
Wiedergutmachung
Im Seehaus Leonberg müssen die Jugendlichen beginnen, den von ihnen angerichteten Schaden wiedergutzumachen. In Seminaren und Gruppengesprächen werden sie mit der Opferperspektive konfrontiert und werden aufgefordert, einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen. Durch gemeinnützige Arbeit leisten sie einen symbolischen Ausgleich der Gesellschaft gegenüber.
Konsequentes Erziehungs- und Trainingsprogramm
In einem durchstrukturiertenTagesablauf werden die Jugendlichen konsequent gefordert. Sie müssen Leistung erbringen. Gleichzeitig werden sie in allen Bereichen (Schule, Arbeit, Sport, Musik, ...) gefördert und können sich so später in allen Bereichen in der Gesellschaft einbringen. In der Seehaus-Schule besuchen sie ein Berufsvorbereitungsjahr und bereiten sich auf den Hauptschulabschluss vor. Sie können auch das 1. Lehrjahr in den Bauberufen absolvieren.
Vermittlung von Werten und Tugenden
Im Seehaus Leonberg vermitteln die Mitarbeiter christliche Normen und Werte. Auf dieser Grundlage aufbauend, werden Grundtugenden wie Fleiß, Ehrgeiz, Ordnung, Disziplin, Höflichkeit, Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Ehrlichkeit, Pflichtbewusstsein und Selbstbeherrschung abverlangt und eingeübt.
Das Prinzip Familie
Eine Mitarbeiterfamilie wohnt mit jeweils 5-7 Jugendlichen familienähnlich zusammen. Auf diese Weise wird Familienleben, das die meisten der Jugendlichen nicht kennen, vorgelebt und vermittelt.
Bürgerschaftliches Engagement
Mit dem Seehaus Leonberg wird ein neuer Weg im Strafvollzug beschritten. Durch eine enge Kooperation von Landesregierung, einem gemeinnützigen Verein der Jugendhilfe, der freien Wirtschaft, der Kirchen und vielen anderen gesellschaftlichen Gruppen entsteht ein innovatives Konzept für einen modernen Jugendstrafvollzug. Dabei können sich auch Einzelpersonen ehrenamtlich im Projekt einbringen oder finanziell unterstützen.
Nachsorge
Die Jugendlichen werden auch über ihren Aufenthalt im Projekt hinaus begleitet, z.B. durch Betreuung durch ehrenamtliche Paten, betreutes Jugendwohnen und Aufnahme in Familien.