Jugendhof Seehaus

- Jugendstrafvollzug in freien Formen -
im Rahmen des Projekts Chance

Das Seehaus Leonberg - Das Konzept

Jugendkriminalität ist ein Problem, das die Öffentlichkeit immer stärker bewegt. Es müssen neue Wege gefunden werden, Jugendkriminalität konsequent zu bekämpfen. Seit 1953 bietet § 91 Abs. 3 JGG (Jugendstrafvollzug in freien Formen) einen Weg für einen innovativen Jugendstrafvollzug. Diesen Weg ist jetzt erstmals das Justizministerium Baden-Württemberg unter Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll gegangen. Seit 2003 gibt es dank der Unterstützung der Landesstiftung Baden-Württemberg 2 solcher Einrichtungen in Deutschland: das Projekt Chance in Creglingen und das Seehaus Leonberg. Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 23 Jahren, die bereit sind an sich zu arbeiten, können sich vom Jugendstrafvollzug aus für das Projekt bewerben. Nach Zustimmung des Anstaltsleiters verbringen sie ihre gesamte Haftzeit im Projekt. Dort erwartet sie ein durchstrukturierter und harter Arbeitsalltag. Um 5:45 Uhr beginnt der Tagesablauf mit Frühsport. Bis 22:00 Uhr sind die Jugendlichen in ein konsequent durchgeplantes Erziehungsprogramm eingebunden. Hausputz, Schule, Arbeit, Berufsvorbereitung, Sport, gemeinnützige Arbeit, Täter-Opfer-Ausgleich, soziales Training und die Vermittlung christlicher Werte und Normen sind fester Bestandteil des Konzepts. Sie dienen dazu, dass die Jugendlichen lernen, Verantwortung zu übernehmen und sich als gesetzestreue Bürger in die Gesellschaft wiedereingliedern können.

Im neuen baden-württembergischen Jugendstrafvollzugsgesetz wird die Bedeutung vom Jugendstrafvollzug in freien Formen hervorgehoben und als dritte Form des Jugendstrafvollzuges gleichberechtigt neben geschlossenem und offenen Vollzug festgeschrieben:

§ 27 JStVG-BaWü:

Formen des Jugendstrafvollzuges

(1) Bei Eignung kann der junge Gefangene in einer Einrichtung des Jugendstrafvollzugs in freien Formen untergebracht werden. Hierzu gestattet der Anstaltsleiter dem jungen Gefangenen, die Jugendstrafe in einer dazu zugelassenen Einrichtung der Jugendhilfe zu verbüßen. Die Eignung ist bei einem jungen Gefangenen stets zu prüfen.

(2) Der junge Gefangene soll in einer Jugendstrafanstalt oder Teil einer Jugendstrafanstalt ohne oder mit verminderten Vorkehrungen gegen Entweichung untergebracht werden, wenn er seine Mitwirkungspflicht erfüllt und nicht zu befürchten ist, er werde sich dem Vollzug der Jugendstrafe entziehen und die Möglichkeiten des offenen Vollzuges zu Straftaten missbrauchen.

(3) Eignet sich der junge Gefangene nicht für den Jugendstrafvollzug in freier Form oder den offenen Vollzug, so wird er in einer geschlossenen Jugendstrafanstalt oder einer Abteilung mit Vorkehrungen gegen Entweichung untergebracht.

In Sachsen und Rheinland-Pfalz ist Jugendstrafvollzug in freien Formen ebenso als dritte Vollzugsform etabliert. Dort sollen auch Jugendhilfeeinrichtungen als Jugendstrafvollzug in freien Formen entstehen. In den meisten anderen Bundesländern ist Jugendstrafvollzug in freien Formen als Vollzugslockerung vorgesehen. I

Das Projekt in Stichworten:

Kriminalprävention

Die Rückfalldelinquenz nach dem Jugendstrafvollzug ist sehr hoch. Um konsequenten Opferschutz zu gewährleisten und neue Straftaten zu verhindern, muss alles getan werden, damit Jugendliche zur Verantwortung gezogen werden und auf ein selbstständiges Leben in Freiheit vorbereitet werden. Abseits von negativen Einflüssen durch andere Straftäter im Gefängnis werden die Jugendlichen darauf vorbereitet, ihren Teil für die Gesellschaft beizutragen und sich positiv darin einzubringen.

Wiedergutmachung

Im Seehaus Leonberg müssen die Jugendlichen beginnen, den von ihnen angerichteten Schaden wiedergutzumachen. In Seminaren und Gruppengesprächen werden sie mit der Opferperspektive konfrontiert und werden aufgefordert, einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen. Durch gemeinnützige Arbeit leisten sie einen symbolischen Ausgleich der Gesellschaft gegenüber.

Konsequentes Erziehungs- und Trainingsprogramm

In einem durchstrukturierten Tagesablauf werden die Jugendlichen konsequent gefordert. Sie müssen Leistung erbringen. Gleichzeitig werden sie in allen Bereichen (Schule, Arbeit, Sport, Musik, ...) gefördert und können sich so später in allen Bereichen in der Gesellschaft einbringen. In der Seehaus-Schule besuchen sie ein Berufsvorbereitungsjahr und bereiten sich auf den Hauptschulabschluss vor. Sie können auch das 1. Lehrjahr in den Bauberufen absolvieren.

Vermittlung von Werten und Tugenden

Im Seehaus Leonberg vermitteln die Mitarbeiter christliche Normen und Werte. Auf dieser Grundlage aufbauend, werden Grundtugenden wie Fleiß, Ehrgeiz, Ordnung, Disziplin, Höflichkeit, Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Ehrlichkeit, Pflichtbewusstsein und Selbstbeherrschung abverlangt und eingeübt.

Das Prinzip Familie

Eine Mitarbeiterfamilie wohnt mit jeweils 5-7 Jugendlichen familienähnlich zusammen. Auf diese Weise wird Familienleben, das die meisten der Jugendlichen nicht kennen, vorgelebt und vermittelt.

Bürgerschaftliches Engagement

Mit dem Seehaus Leonberg wird ein neuer Weg im Strafvollzug beschritten. Durch eine enge Kooperation von Landesregierung, einem gemeinnützigen Verein der Jugendhilfe, der freien Wirtschaft, der Kirchen und vielen anderen gesellschaftlichen Gruppen entstand ein innovatives Konzept für einen modernen Jugendstrafvollzug. Dabei setzten sich auch viele Einzelpersonen ehrenamtlich im Seehaus Leonberg ein oder unterstützen das Projekt finanziell.

Nachsorge

Die Jugendlichen werden auch über ihren Aufenthalt im Seehaus Leonberg hinaus begleitet, z.B. durch Betreuung durch ehrenamtliche Paten, betreutes Jugendwohnen und eine Verselbständigungs-Wohngemeinschaft.

Erfahrungen aus dem Ausland

Prisma e.V. ist eine Mitgliedsorganisation von Prison Fellowship International (PFI).

PFI ist ein Zusammenschluss von unabhängigen Mitgliedsorganisationen in 112 Ländern, die alle im Bereich der freien Straffälligenhilfe tätig sind. Durch diese internationalen Verbindungen kann auf den Erfahrungen aus anderen Ländern aufgebaut werden. In vielen Ländern gibt es ähnliche Modellprojekte ("APAC") die sehr erfolgreich arbeiten.

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Wir arbeiten eng mit dem Projekt Chance Creglingen (CJD) zusammen.


Prisma e.V. ist Mitglied von




Wir bedanken uns bei der Landesstiftung Baden-Württemberg für die Anschubfinanzierung für den Jugendstrafvollzug in freien Formen.


Das Projekt wird von der Europäischen Union kofinanziert.