Seehaus Info
Rechtlicher Rahmen
Seit dem Jahre 1953 ist laut dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) der Strafvollzug für Jugendliche in so genannten "freien Formen", von privaten Trägern gestaltet, möglich. Rechtsgrundlage ist dazu § 91 Abs. 3 JGG.
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§ 91 Abs. 3 JGG: Aufgabe des Jugendstrafvollzugs (1) Durch den Vollzug der Jugendstrafe soll der Verurteilte dazu erzogen werden, künftig einen rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel zu führen. (2) Ordnung, Arbeit, Unterricht, Leibesübungen und sinnvolle Beschäftigung in der freien Zeit sind die Grundlagen dieser Erziehung. Die beruflichen Leistungen des Verurteilten sind zu fördern. Ausbildungsstätten sind einzurichten. Die seelsorgerische Betreuung wird gewährleistet. (3) Um das angestrebte Erziehungsziel zu erreichen, kann der Vollzug aufgelockert und in geeigneten Fällen weitgehend in freien Formen durchgeführt werden. (4) Die Beamten müssen für die Erziehungsaufgabe des Vollzugs geeignet und ausgebildet sein. |
Um für
jugendlichen Straftäter ein Konzept anzubieten, das ihnen eine positive
Grundlage für die Zukunft bietet, veranlasste der Justizminister des Landes BW
eine diesbezügliche Ausschreibung für Modellprojekte. Ziel war und ist
dabei, diesen Jugendlichen eine neue Chance zu geben, ein Leben abseits der
Kriminalität zu führen.
Geschichte und Konzeption
Im Rahmen dieser Ausschreibung wurde Prisma e.V. Träger und Betreiber des Projektes Seehaus in Leonberg. Im November 2003 kamen die ersten Jugendlichen in den alten Reiterhof. Das Seehaus ist in Baden-Württemberg das zweite Modellprojekt in dieser Form. Das andere befindet sich in Creglingen. Die Arbeit wird zwischen diesen beiden Projekten aufgeteilt. Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren finden in Creglingen ihren Platz und die 17 - bis 19 - Jährigen in Leonberg. So kann das Konzept des Seehauses nach den Bedürfnissen dieser Altersgruppe gerichtet werden. Eine zentrale Rolle in der Arbeit im Seehaus spielt die berufliche Qualifikation der Jugendlichen. Sie machen einen Hauptschulabschluss und ein Berufsvorbereitungsjahr in den Bereichen Schreinerei und Zimmerei. Auch ist das erste Lehrjahr in der Zimmerei möglich. Das Ziel ist, dass die Jugendlichen im Anschluss an dieses Berufsvorbereitungsjahr eine Ausbildungsplatz in einem externen Handwerksbetrieb finden.
Neben
dem Umgang mit Arbeit lernen die Jugendlichen auch den sinnvollen Umgang mit
Freizeit. Hierbei öffnen sich für sie die Bereiche Sport und Musik. Um
nachhaltig den Jugendlichen Werte und Normen zu vermitteln und sie zum
Nachdenken anzuregen, spielt im Seehaus die christliche Wertevermittlung
eine sehr große Rolle. Die Mitarbeiter nehmen sich Zeit um gemeinsam mit den
Jugendlichen kurze Impulse zu halten, zu beten und Gottesdienste zu feiern.
Ein strikter Tagesablauf bildet dabei die organisatorische Grundlage.
Bewerbung und
Verfahren
Die JVA Adelsheim arbeitet eng mit dem Seehaus zusammen. Nicht alle Jugendlichen können sich für einen Platz im Seehaus bewerben. Jugendliche, die wegen Totschlag, Mord oder Sexualstraftaten einsitzen oder akut drogenabhängig sind, können nicht in diesen Strafvollzug kommen.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden sechs Jugendliche erfolgreich aus dem Seehaus entlassen und konnten glücklicherweise einem geregelten Leben in festen Ausbildungs - oder Anstellungsverhältnissen eingehen. Weitere neun Jugendliche verbringen zur Zeit noch ihre Haftstrafe im Seehaus und werden von insgesamt elf Mitarbeitern betreut.
Alle weiteren Informationen über das Seehausprojekt finden Sie unter der Internetadresse http://www.prisma-jugendhilfe.de