Graffiti
Nach § 303 Abs. 2 StGB ist eine Sachbeschädigung, wer u. a. unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Graffitis gelten folglich als tatbestandsmäßige Sachbeschädigungen und werden grundsätzlich nach Stellung eines Strafantrages von Amts wegen verfolgt.
Oftmals sind Erscheinungsformen illegaler Graffitis mit Vandalismus und Diebstahl verbunden. Dadurch entstehen enorme wirtschaftliche Schäden, die jährlich in zweistelliger Millionenhöhe gehen.
Entstehungsgeschichte
Vorreiter des Projekts Graffiti-Feuerwehr ist das
Pforzheimer Projekt
"Anti-Graffiti-Mobil". In Zusammenarbeit von Bürgerverein, Malerinnung, Polizei
und Bezirksverein für soziale Rechtspflege konnte hier im Mai 2003 eine
Initiative zur Sauberhaltung der Stadt geschaffen werden.
Angeregt durch das Pforzheimer Projekt gründeten die Geschäftsführer Tobias Merckle und Dr. Rolf Alexander Morié das Graffiti-Feuerwehr Projekt. Zum ersten Mal im Einsatz war die „Feuerwehr“ am dritten Mai 2006 in Leonberg. Einsatzgebiete des Projekts sind ausschließlich die Stadt Leonberg und dazugehörende Teilgemeinden.